Fördermittelberatung

Als Besitzer eines Wohngebäudes haben Sie viele Möglichkeiten Fördermittel in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen in Anspruch zu nehmen. Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, deren unterschiedlichen Bestimmungen es Ihnen nicht leicht machen, zu entscheiden, welches ist für mich das Richtige! Die verschiedenen Fördervoraussetzungen, die Nachweispflicht durch Sachverständige und die Möglichkeit die Programme miteinander zu kombinieren müssen berücksichtigt werden.

Wenn Sie sich entschlossen haben Ihr Haus sinnvoll zu sanieren, dann nutzen Sie Ihre Chance auf Fördermittel vom Staat!

Welche Förderungen gibt es?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördern alle Bauherren, die sich für eine sinnvolle energetische Sanierung entscheiden.

  • Die Vor-Ort-Energieberatung wird von der bafa gefördert. Sie bietet eine optimale Grundlage für die Entscheidung zu einer energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes und deren Umsetzung. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Die KfW bietet eine Vielzahl von Förderprodukten an, die für Ihr Vorhaben interessant sind. Hier werden zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für Sie bereitgestellt.

Wichtig ist nur, dass jede Art der Förderung vor Beginn mit Hilfe eines Sachverständigen beantragt wird! Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie einfach an. Ich berate Sie gerne!

Welche Förderprodukte bietet die KfW an?
  • Energieeffizient Sanieren – Programm Nr. 151, 153 und 167 für einen Kredit.
  • Energieeffizient Sanieren – Programm Nr. 430 und 431 für einen Investitionszuschuss.
  • Erneuerbare Energien – Programm Nr. 274 und 275 , die Nutzung der Sonnenenergie, für einen Kredit.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
  • Alle Maßnahmen die zu einer energetischen Verbesserung Ihres Wohngebäudes und deren Anlagentechnik (Heizung usw.) führen.
  • Die Umstellung auf erneuerbare Energien, d.h. die Nutzung der Sonnenenergie mit Photovoltaik und Speicher.
  • Die Planung und die Baubegleitung dieser Maßnahmen durch einen Sachverständigen.

Aber Vorsicht! Alle Förderungen erfolgen nur unter bestimmten Voraussetzungen und müssen durch einen Sachverständigen bestätigt werden.

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Diese Förderung setzt eine komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus voraus. Aktuell gibt es folgende Effizienzhaus Standards: 55, 70, 85, 100, 115 und Denkmal. Diese Zahlenwerte geben an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf des Wohngebäudes in Relation zu einem vergleichbaren Neubau ist. Hierfür muss von einem Sachverständigen eine Berechnung auf der Grundlage der EnEV (Energieeinsparverordnung) in der jeweils gültigen Fassung erfolgen.

Energetischen Einzelmaßnahmen

Energetische Einzelmaßnahmen sind:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren sowie Hauseingangstüren
  • Erneuerung der Heizung bzw. Umstellung auf erneuerbare Energien
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Solarthermische Anlagen
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Einbau einer Lüftungsanlage
Wie kann ich Sie dabei unterstützen?

Als zertifizierte Gebäudeenergieberaterin (HWK) und als Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes kann ich Sie als Sachverständige in allen Fragen zum Thema Förderung informieren. Ich kann Sie während des gesamten Antragsverfahrens unterstützen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Förderung haben, rufen Sie einfach an! Ich berate Sie gerne.