Energieausweis

Seit dem 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit deutlichen Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf von Immobilien.

  • Jeder Energieausweis wird bei der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert und erhält eine Registrierungsnummer.
  • Jede Immobilienanzeige muss eine Pflichtangabe für den Energiekennwert erhalten.
  • Bei jedem Verkauf bzw. Vermietung muss dem Mieter bzw. dem Käufer der Energieausweis ungefragt vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden.

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine baulichen Änderungen erfolgen. Alte Energieausweise ohne Registrierung sind auch weiterhin gültig.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis

gibt den tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und ggf. Warmwasserbereitung des Nutzers wieder. Grundlage hierfür sind die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und einige Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anlagentechnik usw.). Außerdem sind in dem Energieausweis die möglichen Modernisierungsmaßnahmen für das Gebäude enthalten.

Dieser Energieausweis dokumentiert lediglich das Nutzerverhalten der letzten 3 Jahre. Eine qualifizierte Aussage über die vorhandene Gebäudequalität und Anlagentechnik erfolgt hier nicht.

Der Bedarfsausweis

gibt Auskunft über den Energiebedarf, der für ein Gebäude unter Normbedingungen für Heizen und Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Er spiegelt den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf wieder. Der Primärenergiebedarf ist die Energie des unbehandelten Rohstoffes (z.B. Öl, Gas). Der Endenergiebedarf ist die Energie, die am Hausanschluss zur Verfügung gestellt wird und letztendlich vom Verbraucher, also von Ihnen, bezahlt werden muss.

Zur Ermittlung des Bedarfs ist zuerst eine Objektbegehung zur Bestandsaufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik erforderlich. Diese Daten sowie zusätzliche Informationen des Eigentümers werden in ein spezielles Computerprogramm übertragen. Dieses Programm gibt den Energiebedarf Ihres Gebäude unter Berücksichtigung der energetischen Qualität der einzelnen Bauteile (Außenwand, Fenster usw.) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser) wieder. Dieses Ergebnis ist viel differenzierter und objektiver, da das individuelle Nutzerverhalten keine Rolle spielt. Dieser Ausweis ist viel aussagekräftiger, bei der Erstellung aber auch aufwendiger und teurer.

Ein sinnvoller Energieausweis ist der Bedarfsausweis. Er enthält qualifizierte Modernisierungstipps und ist ein idealer Einstieg in die Modernisierung Ihrer Immobilie. Aber Sie können nicht immer frei wählen:

Baujahr bis 1977

bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis*

ab 5 Wohneinheiten: freie Wahl

Baujahr ab 1997

bis 4 Wohneinheiten: freie Wahl

ab 5 Wohneinheinten: freie Wahl

Neubauten

bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis

ab 5 Wohneinheiten: Bedarfsausweis

* Für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 erfüllt haben oder nachträglich schon auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.