Energieberatung

Eine Energieberatung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie ein komplettes Gebäude, einzelne Bauteile oder technische Anlagen sanieren wollen. Dabei wird zunächst die Qualität der vorhandenen Bausubstanz und der Anlagentechnik ermittelt. Anhand der erkannten Energieeinsparungsmöglichkeiten werden Modernisierung-/Sanierungsschritte mit ihren Materialien, Materialstärken, Kosten, Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und mögliche Fördermittel ermittelt. Die Ergebnisse werden in einem ca. 30 bis 40 seitigen Bericht beschrieben und vorgestellt. Über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird die Vor-Ort-Energieberatung gefördert (siehe www.bafa.de und hier)!

Ablauf der Energieberatung/Vor-Ort-Beratung (bafa):

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Vor-Ort-Beratung von der Bafa

  • Gegenstand der Beratung können nur Gebäude sein, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Bis zum 31.01.2002 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
  • Der umbaute Raum des Gebäudes darf nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung nicht zu mehr als 50 % verändert worden sein.
  • Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Das Gebäude muss zu mehr als 50 % als Wohngebäude genutzt werden.
  • Mit der Beratung darf erst nach Antragsstellung bei der Bafa durch einen Sachverständigen begonnen werden.
  • Der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beträgt zurzeit 60 % der Beratungskosten, jedoch max. 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie max. 1100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Wenn Sie weitere Fragen zum Förderverfahren für eine Vor-Ort-Beratung haben, rufen Sie einfach an! Ich berate Sie gerne.

Schritt 1:
Bestandsaufnahme mit dem Beratungsempfänger

Bei einem gemeinsamen Ortstermin erfolgt die Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik mithilfe eines Fragebogens. Dabei wird geklärt, welche Unterlagen vom Gebäude vorliegen (Energieverbrauch, Baubeschreibung, Baupläne, Baugenehmigungsunterlagen usw.). Im Gespräch mit dem Eigentümer werden die Wünsche und Ziele der Beratung besprochen.

Schritt 2:
Energieberatungsbericht durch die Gebäudeenergieberaterin

Bericht, Berechnungen usw. werden mit einer speziellen Energieberatungssoftware durchgeführt!

  • Bewertung der Gebäudehülle (Ermittlung des beheizten Gebäudevolumens und der Flächen, U-Werte der einzelnen Bauteile). Ermittlung der Wärmeverluste für das Gebäude.
  • Bewertung der Anlagentechnik (Heizung und Warmwasser).
  • Erstellung einer Energiebilanz des Gebäudes anhand von Gewinnen (z.B. solare Gewinne durch Fenster) und Verlusten (z.B. Wärmeverluste durch Bauteile und Lüftung).
  • Einstufung des Gebäudes nach EnEV.
  • Verschiedene Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung werden beschrieben, energetisch untersucht und geprüft. Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen und deren Kombinationen werden anhand von Investitionskosten und der Energieeinsparung vorgestellt.
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung aller Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen.
  • Anhand einer Übersicht erhalten Sie einen Vergleich über die CO2-Emissionen vom Gebäudebestand und den verschiedenen Modernisierungs-/ Sanierungsmaßnahmen, diese gibt einen Überblick über die Reduzierung der umweltschädlichen CO2-Emissionen.
  • Sie erhalten eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln, die für ihre energetische Sanierung in Frage kommen.
Schritt 3:
Erläuterung des Beratungsberichtes

Der Beratungsempfänger erhält bei einem abschließenden Ortstermin einen ausführlichen Energieberatungsbericht, der dabei entsprechend erläutert wird. Dabei werden alle möglichen Fragen beantwortet bzw. die weitere Vorgehensweise der energetischen Sanierung besprochen.